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Lexikon - Waste Electrical and Electronical Equipment [WEEE]

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deutsch:Abfall elektrischer und elektronischer Geräte Mit WEEE wird die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten bezeichnet, die im Januar 2003 in Kraft getreten ist. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung. Bestandteile der Richtlinie sind die Kennzeichnungspflicht der betreffenden Produkte, die Rücknameverpflichtung der Hersteller sowie deren Verantwortung für Sammeln, Trennen, Wiederverwerten und Entsorgen mit eigenen Mitteln. So ist u.a. festgelegt, dass 65% der gesammelten Altgeräte recycelt und wiederverwendet werden müssen. In Deutschland wurde die Richtlinie im Elektro- und Elektronikgesetz in geltendes Recht umgesetzt, das am 16.03.2005 in Kraft getreten ist.
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