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Lexikon - Bundesnetzagentur für ... [BNetzA]

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Begriffswelt: Gremien und Verbände Internet: www.bundesnetzagentur.de Die 'Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur [BNetzA]' mit Verwaltungssitz im Bonn und technischer Zentrale in Mainz sowie mehreren Außenstellen ist eine obere deutsche Bundesbehörde und untersteht dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie ging 2005 aus der 'Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation [RegTP]' durch Zuständigkeitserweiterung hervor. Matthias Kurth ist aktueller Präsident der 'BNetzA' Die Bildung der 'BNetzA' bzw. ihres Vorgängers wurde Ende der 1990er Jahre durch die von der Bundesregierung beschlossene, globale Liberalisierung zunächst des deutschen Telekommunikationsmarktes und später weiterer Netzmärkte notwendig, um einen möglichst unverzerrten Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern und Dienstleistern, besonders gegenüber den alteingesessenen, ehemaligen Monopolriesen aufrechtzuerhalten und zu fördern. Eine wesentliche Grundlage des Handelns der 'BNetzA' im Bereich der Telekommunikation ist des 'Telekommunikationsgesetz [TKG]' einschließlich seiner zahlreichen Durchführungsbestimmungen. In diesem Sinn nimmt die 'BMetzA' im Bereich der Telekommunikation u.a. folgende Aufgaben wahr: die Festlegung der Entgelte für die Nutzung von vorläufig noch in Monopolhand befindlichenNetzstrukturen durch andere Dienstleister die Kontrolle von Tarifentgelten durch Unternehmen, die vorläufig noch von Monopolvorteilenprofitieren, gegenüber Kunden (Endverbrauchern) die Verwaltung, Koordinierung und Vergabe von Funkfrequenzen in Form von Ausschreibungen undBedarfsträgerrechten das Erteilen von Genehmigungen zum Betrieb von Funknetzen in Form von Frequenzzuteilungen aufschriftlichen Antrag die Prüfung und Zulassung von Digitalen Zertifikaten die Abnahme von Prüfungen für die Nutzer spezieller Funkdienste die Prüfung elektronischer Geräte auf elektromagnische Verträglichkeit die Überprüfung der Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und des Inhaltes vonBetriebsgenehmigungen und Frequenzzuteilungen das Ermitteln und Festlegen nutzungsabhängiger Gebühren In allen Fragen der Planung, Installation und des praktischen Betriebes von professionellen Funknetzen jeglicher Art ist also die 'BNetzA' einer der wichtigsten Ansprechpartner, sowohl für den Inhaber/Betreiber, als auch für das Errichter-/Ausrüsterunternehmen.
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