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Lexikon - e1-Richtlinie (Automotive Direktive)

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" deutsch:e1-Richtlinie Begriffswelt: Funk allgemein Die EU-Richtline 95/54/EC (e1-Richtlinie) ist am 01.10.2002 in Kraft getreten. Danach müssen alle elektronischen Geräte und Unterbaugruppen (also auch Funkgeräte und deren aktives Zubehör), die mit der Elektrik eines Kraftfahrzeuges(mindestens vierrädrige Kfz. zur Personen- und/oder Güterbeförderung und Anhänger) direkt oder über Steckdosen verbunden sind, ab diesem Stichtag über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Diese wird mittels des sogenannten 'e'-Kennzeichens auf dem Gerätelabel dokumentiert. Hinweise zum Umgang mit Geräten ohne 'e'-Kennzeichnung: 1. Alle vor dem 01.10.02 installierten Geräte dürfen aussschließlich in diesem Fahrzeug weiter betrieben werden. 2. Zu Wartungs- und Servicezwecken dürfen diese Geräte aus- und nur in dasselbe Fahrzeug wieder eingebaut werden. 3. Ein entsprechendes Gerät darf in ein Fahrzeug montiert werde, das bereits vor dem 01.10.02 mit einer gerätespezifischen Vorrüstung (Stromversorgungsanschluss, Lautsprecher, Mikrofon, mit dem Kfz. verbundene Steuerleitungen, Antenne) ausgestattet wurde. Dadurch ist unter anderem ein typgleicher Ersatz bei Gerätedefekten möglich. 4. Ein Einbau in ein nicht vorgerüstetes bzw. neues Kfz. ist ausgeschlossen. Mögliche Konsequenzen beim Verstoß gegen die Richtlinie: 1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges kann erlöschen. 2. Hersteller lehnen Garantie- und Gewährleistungsansprüche ab. 3. Versicherer lehnen Schadensregulierungen ab. Insbesondere bei Neufahrzeugen ist es wichtig, sich gründlich über eventuellen Sondereinschränkungen oder Einbauvorschriften zu informieren.
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