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Lexikon - Restriction of Hazardous Substances [RoHS]

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deutsch:Beschränkung gefährlicher Stoffe Mit RoHS wird die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bezeichnet, die die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Gefahrenstoffen in Geräten und Bauteilen regelt und im Januar 2003 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile möglichst vollständig aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehören Blei, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Quecksilber, Polybromierte Biphenyle und Polybromierte Diphenyl Ether, für deren Verwendung extrem niedrige Grenzwerte festgelegt sind. In Deutschland wurde die Richtlinie im Elektro- und Elektronikgesetz in geltendes Recht umgesetzt, das, mit einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2006, am 16.03.2005 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie hatte auch tiefgreifende Auswirkungen auf Produktion und Vertrieb professioneller Funktechnik. So mussten Produkte, bei denen eine RoHS-konforme Umstellung der Fertigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll war, abgekündigt werden. Die Verzögerung der Einführung des Digitalfunks bei den deutschen BOS sorgte dafür, dass für die Fertigung nicht RoHS-konformer FuG's nach TR-BOS Sonderregelungen auch über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes getroffen wurden.
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