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Lexikon - Bündelfunk

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englisch:Trunked Radio Begriffswelt: Funk allgemein Mit 'Bündelfunk' werden alle Funkstandards und Funk-Systemlösungen bezeichnet, deren Grundprinziep darin besteht, von ortsfesten Sende-/Empfangsanlagen jeweils eine größere Anzahl von Funkfrequenzen/-kanälen zentral zu verwalten zu lassen (Kanalbündelung) und den Nutzern ausschließlich für die Zeit der Informationsübertragung (Sprache oder Daten) eine Frequenz/einen Kanal exklusiv zur Verfügung zu stellen. Daraus ergibt sich zum einen eine wesentlich bessere Frequenzauslastung (Frequenzökonomie), zum anderen die Ungestörtheit der Nutzer während des Gespräches. Die Identifikation und Auswahl der einzelnen Funkteilnehmer erfolgt durch die Zuordnung von Einzel- und Gruppenrufnummern. Alle notwendigen Steuerungsaufgaben werden von einem speziellen Rechner über einen sogenannten Organisationskanal realisiert. Außerdem verwaltet dieser die Teilnehmerdatenbank (Wer darf mit welchen Berechtigungen im Netz funken?) und die Teilnehmerregistrierung (Welche Endgeräte sind im Netz aktiv [eingebucht]?). Da mehrere Sende-/Empfangsstationen (Zellen/Zonen/Netze) intelligent miteinander gekoppelt werden können, ist mit 'Bündelfunk'-Systemen die Funkversorgung auch großer Territorien unter Beibehaltung aller Nutzungsmerkmale möglich. Zu den 'Bündelfunk'-Standards gehören: Standards mit digitaler Signalisierung und analoger Sprachübertragung MOTOROLA StartSite, SmartZone, SmartNet / MPT1327 volldigitale Standards TETRA / Tetrapol / APCO-25In Deutschland existieren drei Szenarien für den Betrieb von Bündelfunknetzen:Das flächendeckende, neue digitale Funknetz der BOS unter der Verwaltung der BDBOS.Das Betreiben von Bündelfunknetzen durch einen Netzbetreiber als Dienstleistung für Dritte (ähnlich den öffentlichen Mobilfunknetzen) in wirtschaftlichen Ballungsgebieten oder auch großflächiger.Das Betreiben von Bündelfunknetzen durch Unternehmern der Privatwirtschaft sowie Betriebe und Einrichtungen der öffentlichen Hand für eigene Kommunikationszwecke, meist territorial stark beschränkt. Auch in diesen Netzen kann bei Bedarf die Mitnutzung durch Dritte gestattet sein. Der Betrieb einer 'Bündelfunk'-Anlage in 2. und 3. setzt den Erwerb einer Frequenzzuteilung (Genehmigung/Lizenz) auf schriftlichen Antrag bei der Bundesnetzagentur voraus und ist gebührenpflichtig. In der Frequenzzuteilung werden außerdem alle wichtigen technische Parameter und der Versorgungsbereich festgelegt.
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